Wie sollten wir alle mit den Fundtieren verfahren?
Finder, Tierärzte, Tierheim, Polizei und Gemeinden müssen zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Umgang mit den Tieren zu gewährleisten.
Tiere die „gefunden“ werden, sind aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen. Aus irgendeinem Grund sind sie nicht mehr in der Lage, ihr gewohntes Zuhause zu finden. Das ist mit viel Angst und Stress für die Tiere verbunden. Wenn alle zusammenarbeiten, kann hoffentlich sehr schnell das Zuhause ermittelt werden. Viele Tiere sind nur ein paar Stunden oder nur eine Nacht im Tierheim und werden von ihren Besitzern erleichtert und glücklich wieder abgeholt. Das schnelle Ermitteln des Besitzers sollte immer unser Bestreben sein.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinden Fundtiere zu betreuen. Eine Regelung dafür gibt es leider nicht. Deshalb ist das, was wir hier an Regelungen veröffentlichen eine gängige Praxis, die sich auch in vielen anderen Tierheimen bewährt hat.
Die Liste der Gemeinden für die wir vom Tierheim Beckstetten zuständig sind ist >>> Hier <<<
1. Finder:
Wichtig ist wann, wo und in welchem Zustand sie die Tiere finden.
Verletzte Tiere IMMER zum nächsten Tierarzt bringen. >>> Hier <<< ist eine Liste der Tierärzte in unserem Zuständigkeitsbereich.
Unverletzte Tiere, die Sie abends oder nachts finden, melden Sie bitte der Polizei. Die Polizisten kennen den Zahlencode an unserem Notfallzwinger und haben auch die eine oder andere Handynummer von uns.
Die Telefonnummern der jeweiligen Polizeidienststelle finden sie hier.
Unverletzte Tiere, die Sie tagsüber finden, können Sie ins Tierheim bringen (außer Fundtiere aus den Gemeinden Rammingen und Dirlewang – Erläuterung dazu unter >>> Gemeinden <<<).
Polizei, Tierarzt oder das Tierheim nehmen dann vom Finder Name, Adresse und Telefonnummer auf. Ebenso ist es sehr wichtig den Fundort des Tieres möglichst genau zu beschreiben. Das Fundtier wird anhand des Fundortes und nicht anhand des Wohnortes des Finders den Gemeinden zugeordnet.
2. Tierärzte:
Wenn ein verletztes Fundtier zu ihnen gebracht wird, senden Sie bitte am gleichen Tag oder am darauffolgenden eine Fundtieranzeige zur Gemeinde und ins Tierheim. Ein Blankoformular steht >>> hier <<< zum Download zur Verfügung.
Sie machen als Tierarzt nur eine Annahme der Tiere. Mit Ihrer Fundtieranzeige ans Tierheim wird das Tier in das Tierheim aufgenommen. Die Fundtieranzeige, die Sie als Tierarztpraxis an die Gemeinden und das Tierheim schicken, dient als Grundlage für Ihre Ansprüche aus der Behandlung der Tiere und vor allem dem Zweck den Besitzer des Tieres so schnell wie möglich zu finden. Die Rechnung für die Behandlung der Tiere senden sie bitte an das Tierheim – AUSSER das Fundtier wurde in Rammingen oder Dirlewang gefunden. Dann bitte die Rechnung an die Gemeinde Rammingen oder Dirlewang direkt senden. Bitte ignorieren Sie die evtl. Aufforderung der beiden Gemeinden die Rechnung an den Finder zu senden. Unsere Meinung nach haben die Gemeinden, vor allem bei Notfallmedizin, keine Handhabe die Rechnungen zurückzuweisen.
Eine Liste aller Adressen der Gemeinden finden sie >>> Hier <<<.
3. Gemeinden:
Wenn Sie mit uns eine Vereinbarung über Fundtiere haben und eine Fundtieranzeige von uns oder einem Tierarzt bekommen, sollten Sie uns unterstützen den Besitzer zu finden. Nutzen sie bitte ihre Kommunikationsmittel den Fund des Tieres publik zu machen. Tierarztkosten und Unterbringung sind durch die Pauschale abgedeckt.
Wenn Sie keine (oder noch keine) Vereinbarung über Fundtiere mit uns abgeschlossen haben und eine Einzelabrechnung mit dem Tierheim akzeptieren, erhalten Sie von uns ebenfalls eine Fundtieranzeige. Nutzen sie bitte ihre Kommunikationsmittel den Fund des Tieres publik zu machen.
Es werden Ihnen die Unterbringungskosten und die Tierarztkosten für die ersten 28 Tage in Rechnung gestellt. Es werden nur die notwendigen medizinischen Maßnahmen ergriffen, gemäß den Bedingungen, die auch für eine Beschlagnahme gelten. Keine „Schönheitsoperationen“ und keine Kastrationen. Die Tiere werden gechipt, falls noch nicht geschehen und geimpft.
4. Tierheim:
Die Tiere bleiben 28 Tage im Tierheim und werden in dieser Zeit nicht vermittelt. So wird dem Besitzer die Möglichkeit gegeben sein Tier auch nach einem Urlaub noch im Tierheim abholen zu können. Es ist nicht selten, dass Fundtiere zu uns kommen, die bei Nachbarn oder Verwandten in Pflege waren, während der Besitzer im Urlaub ist. Die Pflegenden kennen dann oft nicht alle Gewohnheiten und Fertigkeiten der Tiere. Manche sind wahre „Ausbruchskünstler“, wie wir im Tierheim schon des Öfteren feststellen mussten.
Nach 28 Tagen werden die Tiere zur Vermittlung freigegeben und es wird die Einzelabrechnung an die Gemeinde geschickt. Wird das Tier vermittelt, so muss der neue Besitzer akzeptieren, dass der ursprüngliche Besitzer noch 6 Monate das Recht auf die Herausgabe seines Tieres hat. Das ist in unseren Abgabeverträgen so festgehalten.
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Wenn sie noch Fragen dazu haben, dann wenden sie sich bitte an das Tierheimteam unter der Telefonnummer 08241 / 3912.