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Spenden – Testament

Das eigene Tier nach dem Tod versorgt wissen
Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus Gutes tun für Tiere. Dies kann sich auch auf die eigenen Tiere beziehen, die jedoch leider gesetzlich nicht erben können! Dennoch kann man für sein geliebtes Tier nach dem eigenen Tode sorgen. Ein Weg wäre, eine Einrichtung wie den Tierschutzverein Kaufbeuren und Umgebung e.V. als Erben einzusetzen und ihm dabei eine Auflage zu erteilen, sich um das Tier zu kümmern. In der Auflage kann genau geregelt sein, wer sich um das Tier kümmert und was aus ihm wird.

Wenn keine Erben vorhanden sind
Häufig wenden sich Menschen an den Tierschutzverein, die keine Verwandten haben und deren Erbe, wenn vorher keine Regelung getroffen wurde, nach der gesetzlichen Regelung vollständig dem Staat zufließen würde. In diesem Fall können Sie den Tierschutzverein Kaufbeuren und Umgebung e.V. in Ihrem Testament als Erben benennen oder ihm ein Vermächtnis zukommen lassen.